Unsere Aufgabe ist es, Sie als geschädigte Person im Fall eines Unfalls umfassend zu dem entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug zu beraten und die weiteren Schritte für die Unfallabwicklung umgehend einzuleiten. Im Gegensatz zum Versicherungsgutachter, arbeiten wir als unabhängige Sachverständige für unseren Auftraggeber, also für Sie.
Sie als geschädigte Person haben das Recht, sich einen Gutachter Ihrer Wahl zu nehmen, auch wenn die Versicherungsgesellschaften Ihnen mittlerweile sehr oft anbieten, den Schaden schnell und unkompliziert zu regulieren, indem diese sofort einen eigenen Kfz-Gutachter vermitteln. Dies kann sich jedoch zu Ihrem Nachteil auswirken, da jeder für seinen Auftraggeber arbeitet!
Die Kosten für die Ermittlung der Schadenhöhe und Erstellung der Gutachtenunterlagen sind Bestandteil der Gesamtschadenregulierung. Bei uns unterzeichnen Sie eine Abtretungserklärung und wir rechnen
mit der Versicherung direkt ab, so dass Sie in der Regel nicht in Vorleistung treten müssen.
Zur Fahrzeugbegutachtung kommen wir gerne auch zu Ihnen. Ansonsten sind wir durch unsere zentrale Lage in Trier einfach und schnell zu erreichen.
Neben dieser Tätigkeit bieten wir noch weitere Leistungen an, diese können Sie dem Punkt "Leistungen" entnehmen.