Unsere Aufgabe ist es, geschädigte Personen bei Unfallschäden umfassend zu dem entstandenen Schaden am Fahrzeug zu beraten und die weiteren Schritte für die Unfallabwicklung umgehend einzuleiten. Im Gegensatz zum Versicherungsgutachter, arbeiten wir als unabhängige Sachverständige für unseren Auftraggeber, also für den Geschädigten.
Der Geschädigte hat das Recht, einen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen, auch wenn die Versicherungsgesellschaften häufig anbieten, den Schaden schnell und unkompliziert zu regulieren, indem sie einen eigenen Kfz-Gutachter vermitteln. Dies kann sich jedoch zu Ihrem Nachteil auswirken, da jeder für seinen Auftraggeber arbeitet!
Die Kosten für die Gutachtenerstellung sind Bestandteil der Gesamtschadenregulierung. Bei uns unterzeichnen Sie eine Abtretungserklärung und wir rechnen mit der Versicherung direkt ab, so dass Sie in
der Regel nicht in Vorleistung treten müssen.
Zur Fahrzeugbegutachtung kommen wir gerne auch zu Ihnen. Ansonsten sind wir durch unsere zentrale Lage in Trier einfach und schnell zu erreichen.
Neben dieser Tätigkeit bieten wir noch weitere Leistungen an, diese können Sie dem Punkt "Leistungen" entnehmen.