Schadengutachten
Ein Haftpflichtschaden-Gutachten kann in Auftrag gegeben werden,
wenn Sie als Geschädigter in einen Unfall verwickelt wurden. Bei der
Feststellung der notwendigen Reparaturmaßnahmen wird nicht auf
Kosten der Sicherheit gespart, sondern alles Notwendige getan, da-
mit Sie nach der Reparatur wieder sicher in Ihrem Fahrzeug unter-
wegs sein können.
Wertgutachten
Für Autoliebhaber sind Oldtimer mehr als nur Fahrzeuge, diese haben
einen außergewöhnlichen persönlichen Wert. Je nach Versicherer wird
der Markt- oder der Wiederbeschaffungswert ausgewiesen: der Markt-
wert/Zeitwert stellt den Wert dar, für den das Fahrzeug auf dem Privat-
markt innerhalb einer vertretbaren Zeitspanne zu verkaufen ist. Neben
dem umfangreichen Wertgutachten erstellen wir Ihnen auch einen Be-
wertungsbericht. Dieser beschreibt in Kurzform den Zustand und Markt-
wert.
Schätzung - Schwackebewertungspartner
Sie wollen ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen, Ihr Fahrzeug soll aus
dem Firmenvermögen übernommen werden oder Sie brauchen fürs
Gericht eine Wertermittlung? Dann benätigen Sie eine Schätzung.
In dieser Schätzung wird der benötigte Markt-, Wiederbeschaff-
ungs-, Händerlverkaufs- oder -einkaufswert errechnet.
Beweissicherungsgutachten
Diese Gutachten sind oft maßgeblich bei der Klärung und Entschei-
dungsfindung in einem Rechtsstreit und helfen Ihnen bei der Durch-
setzung Ihrer Forderungen, wenn Sie den Verdacht auf eine fehler-
hafte Werkstattreparatur haben oder Zweifel bei einem Gebraucht-
wagenkauf an dem durch den Verkäufer genannten Zustand des
Fahrzeuges (km-Laufleistung, verdeckte Unfallschäden , etc.). Es
können Angaben zur Schadenursache und -umfang, Reparaturmög-
lichkeiten sowie regulierungsrelevante Parameter aufgezeigt werden.